AGB

REA-VERIFIER-SHOP
c/o AIDC-BOX GmbH & Co KG

Herr Eckhard Franz
Bergstraße 58
56203 Höhr-Grenzhausen
Tel : +49 (0) 2624 952341

Mail:  info@rea-verifier-shop.de
Web: www.rea-verifier-shop.com

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftig von uns abgegebenen
Angebote und mit uns geschlossenen Verträgen. Abweichungen von unseren allgemeinen
 Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen 
Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

1) Vertragsabschluss
a) Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang ist allein
 unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsveränderungen und –Ergänzungen 
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

b) Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Maßangaben aus unseren
 Prospekten, Handbüchern, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot behalten wir uns 
Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine
 Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

2) Preise und Zahlungsbedingungen
a) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung,
 Zoll und andere öffentliche Abgaben. Hierzu kommt die gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

b) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab 
Rechnungsstellung fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung aufgedruckt.

c) Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder müssen wir aufgrund 
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, dann
 dürfen wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Wir sind weiterhin berechtigt, die 
Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer
 Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

d) Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem von der
 Bundesbank festgelegten Diskontsatz zu beanspruchen. Die Geltendmachung weiteren
 Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

e) Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen und von uns
 schriftlich festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3) Liefertermine
a) Liefertermine richten sich nach dem im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist 
eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die 
Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.

b) Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten 
haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten,
 Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), nicht 
einhalten, so werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren. Lässt sich in solch
 einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens
 jedoch innerhalb von drei Monaten erbringen können, können wir und der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von drei Monaten
seit unserer Mitteilung noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für uns schon bei 
Vertragsabschluss erkennbar sein, sind wir zum Rücktritt nicht berechtigt.

4) Lieferung und Verpackung
a) Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager. Die Gefahr des zufälligen 
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstands geht auf den
 Kunden über, sobald die Ware dem Kunden übergeben, zum Transport gebracht oder die 
Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom 
Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt.

b) Teillieferungen und –leistungen sind zulässig.

5) Eigentumsvorbehalt
a) Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer
 sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

b) Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu 
benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer 
Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.

c) Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu 
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind u
nzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
 unerlaubte Handlung), bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
 Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn 
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen 
einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und die 
für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.

d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
 berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, ohne vom Vertrag 
zurückzutreten.
e) Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen
 Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte
an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen
 Maßnahmen zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an
 die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser rechte mitzuwirken.

6) Mängelgewährleistung
a) Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, sind wir verpflichtet diese Mängel
 zu beheben. Dies gilt nicht wenn Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage oder
 Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruhen.
 Ändert oder repariert der Kunde von uns gelieferte Ware oder lässt er Änderungen oder
 Reparaturen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, es sei denn, der
 Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen oder Reparaturen für den Mangel nicht
 ursächlich, oder nicht mit ursächlich sind. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den
 gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst Nachbesserung 
verlangen kann. Wir werden die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren 
oder ersetzen.

b) Solange wir unserer Pflicht zur Nachbesserung nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht,
 Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gelingt
 die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, leben die gesetzlichen
 Gewährleistungsrechte des Kunden wieder auf.

c) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir Verpflichtet, die für die Mängelbeseitigung 
erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Kunde hat die mangelhafte Ware auf eig
ene Kosten an uns zu schicken; die Kosten für den Rücktransport zum Kunden tragen wir.
Wechseln wir im Zuge von Nachbesserungsarbeiten von uns gelieferte Materialien des
Kunden aus, erwerben wir an den ausgewechselten Teilen das Eigentum.

d) Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt unsere
Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In
diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen
 werden, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich
geltend gemacht hat.

e) Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab dem Gefahrübergang gem. Ziff. 4.a.
Ausgenommen sind Verschleißteile.

7) Haftung
a) Für eine schuldhafte Verletzung unserer Vertragspflichten haften wir nach dem gesetzlichen 
Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt,
 haften wir allerdings nur für den vorhersehbaren Schaden.
b) In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen
Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
 verursacht worden ist. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der 
Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
 einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen,
 aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten (Informationen, Unterweisungen etc.) wegen 
Verzuges oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns
 ausgeschlossen.

c) Soweit wir technische Ratschläge und Empfehlungen geben, beruhen diese auf sorgfältiger 
Prüfung; jegliche Haftung dafür ist aber ausgeschlossen. Die Prüfung, ob sich die bestellte 
oder die von uns vorgeschlagene Ware für den vom Kunden vorgesehenem
 Verwendungszweck eignet, obliegt allein beim Kunden.

8) Urheber- und Eigentumsrechte; Vertraulichkeit
a) Der Kunde darf die von uns vorgelegten Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, 
Muster, Datenträger mit oder ohne Software, technische Unterlagen und das ihm überlassene 
Know-How nur dann an Dritte weitergeben oder ihnen bekannt machen, wenn wir zuvor
 schriftlich zugestimmt haben. Etwaige Urheberrechte behalten wir uns ausdrücklich vor.
b) Wir bleiben Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den von uns gelieferten Produkten 
und an dem Kunden überlassenen Software.

c) Beide Vertragspartner werden alle Daten, Informationen und Unterlagen, die ihnen durch die
 Geschäftsbeziehung bekannt werden und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse darstellen, 
vertraulich behandeln und keinem Dritten zugängig machen. Diese Verpflichtung gilt während 
der gesamten Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung. Entsprechende
 Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern und Beauftragten auferlegen.

9) Schlussbestimmung
a) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Davon ausgenommen, d.h. unanwendbar ist das 
UN-Abkommen über den internationalen Warenkauf.

b) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Höhr-Grenzhausen.
c) Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird
 durch unseren Sitz bestimmt. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

d) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der 
unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen 
Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.